(Mundenheim) – Haftbefehl gegen 17-Jährigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt
Nachdem ein 17-Jähriger am Freitag, den 03.02.2017, gegen 18.45 Uhr, zusammen mit anderen Jugendlichen einen 46-Jährigen an der Haltestelle „Am Schwanen“ in der Saarlandstraße schlug (hier ist der Artikel dazu) und der 17-Jährige die später eintreffenden Polizeibeamten und den Arzt beleidigte und bedrohte, hat das Amtsgericht Frankenthal am 04.02.2017 auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen, welcher unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Der 17-Jährige muss sich zweimal in der Woche zu bestimmten Zeiten bei der Polizei melden und Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen.
Der 17-Jährige ist als Intensivtäter in der Vergangenheit einschlägig wegen Gewaltdelikten, hauptsächlich im Stadtteil Mundenheim, in Erscheinung getreten.
Quelle:Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
aus der Pressemitteilung vom 06 Februar 2017
Kommentar
Ein 17-jähriger Intensivtäter, der immer wieder in Erscheinung tritt wird auf frischer Tat geschnappt und das Amtsgericht lässt ihn gehen. Wie weit soll soll die Frustrationsgrenze der Polizei noch ausgereizt werden? Wundert sich bei solch einer Entscheidung vom Gericht wirklich irgend jemand, wenn sich zunehmend Bürgerwehren gründen, die das vermeintliche Recht in die eigene Hand nehmen wollen, wenn sogar der Polizei die Möglichkeiten genommen werden die Bürger zu beschützen?
Ich erinnere mich an den Sommer 2015 als die Jugendgruppe, der höchstwahrscheinlich auch der Täter angehört, im Zedwitzpark längere Zeit nachts um ein oder zwei Uhr gebrüllt hat „Holt doch die Polizei!“ Dies zeigt deutlich dass die Polizei für diese Jugendlichen nur Spielkameraden sind aber keine Autoritäten. Diese Jungs lachen über unsere Wehrlosigkeit und reizen die Grenzen immer weiter aus, ohne dass sie die Grenzen gezeigt bekommen. Wenn ein Gericht einen dieser Täter nach solch einem Angriff auf freien Fuß setzt ist das ein Schlag ins Gesicht der Polizei und der Bürger. Daher halte ich die Entscheidung des Gerichts für im höchsten Maße falsch und.